Anwalt für Arbeitsrecht in München
Ich berate mittelständische Unternehmen, Geschäftsführer und Personalverantwortliche, Führungskräfte sowie Arbeitnehmer im Arbeitsrecht – außergerichtlich und vor dem Arbeitsgericht München sowie bundesweit. Ziel ist eine Lösung, die rechtlich trägt und wirtschaftlich sinnvoll ist.
Das Wichtigste in Kürze
- Vor jeder Kündigung muss ein bestehender Betriebsrat angehört werden, auch in der Probezeit (§ 102 Abs. 1 BetrVG).
- Nach einer Kündigung bleiben in der Regel nur drei Wochen für die Kündigungsschutzklage (§ 4 KSchG). Den letzten Tag der Frist zeigt der Fristenrechner.
- Einen Aufhebungsvertrag sollten Sie nicht im ersten Gespräch unterschreiben; ein Widerrufsrecht dürfte regelmäßig nicht bestehen (BAG, Urt. v. 07.02.2019 – 6 AZR 75/18).
- Die erste Einschätzung ist ein kostenloses Telefonat. Danach erhalten Sie ein Festpreisangebot.
Für Unternehmen und Personalverantwortliche
Mittelständische Unternehmen, Geschäftsführer und Personalabteilungen unterstütze ich von der Vertragsgestaltung über rechtssichere Kündigungen und Trennungsgespräche bis zur Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat. Mehr dazu auf der Seite Arbeitsrecht für Arbeitgeber und Mittelstand.
Für Führungskräfte und Geschäftsführer
Bei Trennungen auf Führungsebene geht es neben der Abfindung oft um Bonus, Aktienprogramme, Wettbewerbsverbote und die Kommunikation nach außen. Mehr dazu auf der Seite Arbeitsrecht für Führungskräfte und Geschäftsführer.
Für Arbeitnehmer
Wenn das Arbeitsverhältnis in Schieflage gerät, zählt oft jeder Tag. Ich prüfe Ihre Situation und zeige Ihnen, welche Wege offenstehen.
- Kündigung und Kündigungsschutzklage
- Aufhebungsvertrag und Abfindung, mit der Checkliste für Führungskräfte
- Abmahnung und Arbeitszeugnis
- Vergütung, Bonus, Überstunden und Urlaub
Wo Arbeitsrecht und Datenschutz zusammentreffen
Viele Konflikte im Arbeitsverhältnis haben eine datenschutzrechtliche Seite: Mitarbeiterüberwachung, Auskunftsersuchen nach Art. 15 DSGVO oder der Einsatz von KI-Tools im Betrieb. Dazu berate ich im Datenschutzrecht und im IT-, SaaS- und KI-Recht.
Kosten
Im arbeitsgerichtlichen Verfahren der ersten Instanz trägt jede Partei ihre Anwaltskosten grundsätzlich selbst, auch wenn sie gewinnt (§ 12a Abs. 1 ArbGG). Ob eine Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt, klären wir zu Beginn.
Aktuelle Einordnungen
- Stellenabbau bei BMW: Worauf Beschäftigte vor einem Aufhebungsvertrag achten können
- Kündigungsschutz für Hochverdiener: Was sich ab 2027 ändern soll
- Probationary period dismissal in Germany: the works council trap (Englisch)
Ihr Ansprechpartner: Noah Osuji
Rechtsanwalt in München, zugelassen bei der Rechtsanwaltskammer München. Beratung auf Deutsch und Englisch.
Mehr über michHäufige Fragen
Wie schnell muss ich nach einer Kündigung handeln?
Die Kündigungsschutzklage muss in der Regel innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung beim Arbeitsgericht eingehen (§ 4 KSchG). Wird die Frist versäumt, dürfte die Kündigung regelmäßig als wirksam gelten (§ 7 KSchG).
Was kostet ein Anwalt für Arbeitsrecht?
Die Ersteinschätzung am Telefon ist kostenlos. Danach erhalten Sie ein Festpreisangebot. In der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht trägt jede Partei ihre Anwaltskosten grundsätzlich selbst (§ 12a Abs. 1 ArbGG).
Beraten Sie auch auf Englisch?
Ja. Ich berate auf Deutsch und Englisch, auch internationale Arbeitnehmer und Unternehmen mit Standort in Deutschland.
Allgemeine Information, Stand: 28. Oktober 2026. Sie ersetzt keine Beratung im Einzelfall.